20. Mai 2022
von Marc
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Verordnung des LK ROW zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern angepasst

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst.

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen, wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter wasserwandern@lk-row.de zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, einen langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.

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14. Mai 2022
von Marc
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Befahrbarkeit des Wümme Nordarms ab Ottersberg bis zum Wümme Mittelarm in der Saison 2022

Die Strecke bis zur Einstiegsstelle Hexenberg (eFB 6,5 km) ist durchgängig für alle Bootstypen befahrbar. Allerdings liegt ca. 100 m hinter den 3 Sohlgleiten Rautendorf (eFB 10,2 KM) ein Baum unter Wasser, welcher aber problemlos überfahren werden kann. Bis Hexenberg folgen noch 3-4 Engstellen mit Verblockungen, die passierbar sind.

Nach dem Einstieg Hexenberg (eFB 6,5 km) bis zur Mündung des Wümme Mittelarm liegen 3 Bäume quer im Fluss. Stabile Kajaks können diese Bäume mit Schwung überfahren. Zweierkajaks und Canadier sollten an diesen Stellen überheben. Außerdem sind in diesem Abschnitt noch einige weitere Engstellen vorhanden, die aber durchaus befahren werden können. Die folgenden Bilder sind bei einem Pegel 68 cm Hellwege / 2,93 cm Hexenberg aufgenommen. Die Befahrung in diesem Abschnitt ist nur bis Minimalpegel 2,85 cm in Hexenberg gestattet!

1. Baum
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