Rücksprache mit der Gemeinde hat ergeben, dass die Sperrung aufgehoben ist. Die Wümme ist wieder gemäß der bekannten geltenden Regeln befahrbar.
Seit August 2021 ist die Befahrung des Wümme Nordarm ab dem Abzweig Wümme Südarm (KM 20,95) bis zur Bundesstraßenbrücke (B75) in Ottersberg (KM18,64) verboten. Dort wurde im Bereich des Amtshof Munition gefunden, welche erst geborgen werden muss.
Leider gibt es hierzu keine offizielle Information zum aktuellen Stand von der zuständigen Gemeinde Ottersberg. Nur einen Zeitungsartikel von August 2021.
Als Alternative kann seit dem 01.11.2021 wieder der Wümme Südarm befahren werden. Die Sohlgleite an der Schleuse 5 (Abzweig Südarm) ist fast fertiggestellt und kann nach vorheriger Besichtigung ggfls. linksseitig befahren werden. Alternativer Ausstieg ist dort die Bundesstraßenbrücke (KM 13,51) oder besser die Umtragestelle der Schleuse 4 (KM 13,21).