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20. Mai 2022
von Marc
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Verordnung des LK ROW zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern angepasst

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst.

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen, wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter wasserwandern@lk-row.de zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, einen langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.

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14. Mai 2022
von Marc
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Befahrbarkeit des Wümme Nordarms ab Ottersberg bis zum Wümme Mittelarm in der Saison 2022

Die Strecke bis zur Einstiegsstelle Hexenberg (eFB 6,5 km) ist durchgängig für alle Bootstypen befahrbar. Allerdings liegt ca. 100 m hinter den 3 Sohlgleiten Rautendorf (eFB 10,2 KM) ein Baum unter Wasser, welcher aber problemlos überfahren werden kann. Bis Hexenberg folgen noch 3-4 Engstellen mit Verblockungen, die passierbar sind.

Nach dem Einstieg Hexenberg (eFB 6,5 km) bis zur Mündung des Wümme Mittelarm liegen 3 Bäume quer im Fluss. Stabile Kajaks können diese Bäume mit Schwung überfahren. Zweierkajaks und Canadier sollten an diesen Stellen überheben. Außerdem sind in diesem Abschnitt noch einige weitere Engstellen vorhanden, die aber durchaus befahren werden können. Die folgenden Bilder sind bei einem Pegel 68 cm Hellwege / 2,93 cm Hexenberg aufgenommen. Die Befahrung in diesem Abschnitt ist nur bis Minimalpegel 2,85 cm in Hexenberg gestattet!

1. Baum
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8. November 2021
von Marc
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Munitionsfund in der Wümme

Aktualisierung 14. März 2022

Rücksprache mit der Gemeinde hat ergeben, dass die Sperrung aufgehoben ist. Die Wümme ist wieder gemäß der bekannten geltenden Regeln befahrbar.

Seit August 2021 ist die Befahrung des Wümme Nordarm ab dem Abzweig Wümme Südarm (KM 20,95) bis zur Bundesstraßenbrücke (B75) in Ottersberg (KM18,64) verboten. Dort wurde im Bereich des Amtshof Munition gefunden, welche erst geborgen werden muss.

Leider gibt es hierzu keine offizielle Information zum aktuellen Stand von der zuständigen Gemeinde Ottersberg. Nur einen Zeitungsartikel von August 2021.

Als Alternative kann seit dem 01.11.2021 wieder der Wümme Südarm befahren werden. Die Sohlgleite an der Schleuse 5 (Abzweig Südarm) ist fast fertiggestellt und kann nach vorheriger Besichtigung ggfls. linksseitig befahren werden. Alternativer Ausstieg ist dort die Bundesstraßenbrücke (KM 13,51) oder besser die Umtragestelle der Schleuse 4 (KM 13,21).