Verordnung des LK ROW zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern angepasst

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst.

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen, wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter wasserwandern@lk-row.de zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, einen langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.

Kommentare sind geschlossen.